vom 3. Dezember 2020

Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingter Notlage verlängert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die pandemiebedingten Überbrückungshilfen für Studierende auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion seit dem 20. November 2020 für das gesamte Wintersemester 20/21 wieder eingesetzt. „Bereits für den Zeitraum von Juni bis September 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung Überbrückungshilfen aufgrund der Corona-Pandemie für Studierende zur Verfügung gestellt. Umso mehr freut es mich, dass Studierende ab dem 20. November 2020 erneut Überbrückungshilfen beantragen können. Zudem wurde die Antragsstellung geändert und erleichtert“, teilt der SPD-Landtagsabgeordnete für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Christian Pegel mit. So ist der Nachweis nicht mehr zu erbringen, dass den Studierenden pandemiebedingt gekündigt wurde oder zwei schriftliche Ablehnungen bei mindestens 2 Stellenbewerbungen vorliegen. Des Weiteren müssen die AntragsstellerInnen nur noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragsstellung einreichen. Insgesamt stehen den Studierenden im Hilfsfonds 145 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Interessierte auf der Homepage www.überbrückungshilfe-studierende.de.